AGB
ARTIKEL 1: ANWENDUNG DIESER BEDINGUNGEN
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch zukünftigen - Verträge, in deren Rahmen die KIOSK Embedded Systems GmbH, nachfolgend "Kiosk" genannt, Gegenstände oder Software, gleich unter welchem Titel - auch Kauf, Lizenz oder Vertrag - liefert oder zur Verfügung stellt oder sonstige Leistungen erbringt, sowie für alle in diesem Zusammenhang gemachten Aussagen. Unter den Begriffen "Produkt" oder "Gegenstand" werden im Folgenden auch Software und die Erbringung einer Dienstleistung verstanden, sofern nicht offensichtlich das Gegenteil der Fall ist. Alle von Kiosk mit der Durchführung dieses Vertrages beauftragten Parteien können sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Die Gegenpartei von Kiosk wird im Folgenden als "Kunde" bezeichnet. Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde Kiosk zu irgendeinem Zeitpunkt vorgelegt hat, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
ARTIKEL 2: ABSCHLUSS UND INHALT DES VERTRAGS; SICHERHEIT
1. Soweit nicht anders angegeben, sind alle Angebote von Kiosk freibleibend. Der Vertrag zwischen Kiosk und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Kiosk vorbehaltlos annimmt oder wenn Kiosk die Bestellung des Kunden vorbehaltlos oder anderweitig annimmt. Versendet Kiosk eine schriftliche Bestätigung oder Annahme, so gilt deren Inhalt als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von acht Werktagen nach Absendung der schriftlichen Bestätigung oder Annahme schriftlich widerspricht. Hinsichtlich der Preise verweist Kiosk auf die Regelungen in Ziffer 3.
2. Die Aufhebung eines einmal geschlossenen Vertrages auf Wunsch des Kunden kann nur erfolgen, wenn Kiosk schriftlich zustimmt; diese Zustimmung erfolgt stets unter der Bedingung, dass alle Kiosk entstandenen Kosten und der ihr entstandene Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns, ersetzt werden.
3. Kiosk ist jederzeit berechtigt, vor Vertragsabschluss eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Auch nach Vertragsschluss ist Kiosk dazu berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Kunde eine an Kiosk zu zahlende Forderung trotz Mahnung nicht erfüllt.
4. Wenn Kiosk dem Kunden Unterlagen, Illustrationen, Muster oder Modelle, in welcher Form auch immer, zeigt oder vorlegt, dient dies nur zu Referenzzwecken; die Sache/Dienstleistung muss nicht unbedingt einer solchen Beschreibung entsprechen, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich das Gegenteil.
ARTIKEL 3: PREISE; ZAHLUNG UND KOSTEN
1. Die von Kiosk angegebenen Preise beruhen auf den Preisen von Kiosk, es sei denn, Kiosk hat ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben:
- basieren auf den Preisen von Kiosk, die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültig sind;
- beruhen auf den in Art. 4 Abs. 1 genannten oder mit dem Kunden individuell vereinbarten Lieferbedingungen;
- verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Import-/Exportzölle und andere Steuern, Abgaben und Gebühren;
- schließen jegliche Montage- oder Installationsarbeiten aus.
2. Kiosk ist berechtigt, die mit dem Kunden vereinbarten Preise anzupassen, wenn und soweit sich die für das Produkt maßgeblichen Kostenfaktoren zwischen dem Datum des Kaufvertrages und dem Liefertermin ändern.
3. Soweit nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Der Kunde kann unter keinen Umständen Rechte auf Aufrechnung oder Aussetzung der Erfüllung geltend machen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und schuldet er Zinsen auf den Endbetrag der Rechnung in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach jedem Zeitraum von einem Jahr wird der Betrag, auf den die Zinsen berechnet werden, um die für dieses Jahr geschuldeten Zinsen erhöht.
4. Der Kunde schuldet Kiosk alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, wenn er den fälligen Betrag trotz Mahnung nicht bezahlt und Kiosk die Forderung an einen Dritten abtritt. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15 % des Forderungsbetrags.
5. Vom Kunden oder Dritten zu leistende Zahlungen werden stets zunächst auf diejenigen Forderungen angerechnet, für die Kiosk den Eigentumsvorbehalt und das Pfandrecht gemäß Artikel 7 nicht geltend machen kann.
6. Dabei werden die Zahlungen zunächst auf alle geschuldeten Kosten, danach auf alle ausstehenden Zinsen und schließlich auf die höchstrangige Kapitalschuld angerechnet.
ARTIKEL 4: LIEFERUNG
1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung zu FCA-Bedingungen ab dem Kiosk-Werk in Nieuw Vennep, Niederlande.
2. Der Kunde ist gegenüber Kiosk verpflichtet, den Kaufgegenstand/die angebotene Dienstleistung sofort abzunehmen, sobald er/sie angeboten wird. Nimmt der Kunde die Sache nicht ab, gilt die Sache als zu dem Zeitpunkt geliefert, zu dem Kiosk die Sache angeboten hat (unbeschadet des Rechts von Kiosk auf Auflösung und/oder Schadensersatz), und Kiosk bewahrt die Sachen ab diesem Zeitpunkt auf Kosten und Gefahr des Kunden auf. Kiosk ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden eine Rechnung zu stellen. Kiosk ist nicht verpflichtet, die Sachen zu versichern.
3. Vereinbarte Lieferfristen sind - auch wenn ein bestimmtes Enddatum oder eine bestimmte Frist vereinbart wurde - nur annähernd und nicht fix, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Im Falle des Lieferverzuges ist Kiosk schriftlich in Verzug zu setzen; dabei ist Kiosk eine angemessene, mit ihr abgestimmte Frist zur Leistung zu setzen.
4. Kiosk ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese innerhalb der vereinbarten Frist oder innerhalb der Nachfrist nach dem vorstehenden/nachfolgenden Absatz erfolgen.
5. Die Lieferfrist verlängert sich, wenn und soweit der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber Kiosk, insbesondere Zahlungsverpflichtungen und Verpflichtungen zur Beibringung der erforderlichen Informationen und Hilfsmittel, nicht erfüllt hat.
6. Die Bedeutung der Lieferbedingungen wird auf der Grundlage der neuesten Ausgabe der Incoterms der Internationalen Handelskammer interpretiert.
ARTIKEL 5: GEISTIGES EIGENTUM, NUTZUNG VON SOFTWARE
1. Alle Informationen, insbesondere technische, wissenschaftliche, kommerzielle Informationen und die Technologie, die Kiosk dem Kunden anvertraut oder die in den gelieferten Produkten/Dienstleistungen enthalten sind, bleiben Eigentum von Kiosk. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden dem Kunden an den überlassenen Informationen oder Technologien keine geistigen Eigentums- oder sonstigen Schutzrechte eingeräumt, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
2. Das von Kiosk gelieferte Produkt kann Software enthalten. Die Nutzung der Software unterliegt den in den jeweiligen Lizenzverträgen geregelten Bedingungen.
(3) Die eingebettete Software darf, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nur auf der Hardware von Kiosk verwendet und zusammen mit dieser übertragen werden.
4. Der Kunde darf die Software nur insoweit vervielfältigen, als dies zur Herstellung der Interoperabilität mit der Software anderer Programme erforderlich ist. Ein Dekompilieren oder Reverse-Engineering der Software ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kiosk nicht gestattet.
ARTIKEL 6: EXPORT UND REEXPORT
Die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen durch Kiosk steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung von nationalen oder internationalen Außenhandels- und Zollbestimmungen oder Embargovorschriften oder sonstigen Sanktionen. Der Kunde ist verpflichtet, keine Geschäfte zu tätigen, (a) die Personen, Organisationen oder Institutionen betreffen, die in den Sanktionslisten der EG-Verordnungen oder der US-Exportkontrollgesetze oder der US-Sanktionsgesetze aufgeführt sind, (b) die Embargoländer betreffen oder (c) die mit einer eingeschränkten militärischen Nutzung zusammenhängen. Der Kunde ist allein verpflichtet, die erforderliche Ausfuhr- oder Wiederausfuhrgenehmigung zu beantragen.
ARTIKEL 7: EIGENTUMSVORBEHALT
1. Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Kiosk behält sich das Eigentum an den im Rahmen eines Vertrags an den Kunden gelieferten oder zu liefernden Sachen vor, bis der Kunde Folgendes geleistet hat:
a. den vollen Preis für alle diese Gegenstände, zuzüglich aller ausstehenden Zinsen und Kosten, bezahlt hat,
b. alle Schulden im Zusammenhang mit den von Kiosk in seinem Auftrag ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten im Rahmen der betreffenden Verträge vollständig beglichen hat,
c. alle Schulden bezahlt hat, die er Kiosk aufgrund der Nichterfüllung der vorgenannten Verpflichtungen schuldet.
Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache in keiner Weise zur Sicherung von Forderungen Dritter verwenden.
2. Die Parteien vereinbaren, dass gemäß den Bestimmungen von Artikel 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches auf erstes Anfordern von Kiosk ein Pfandrecht zugunsten von Kiosk auf jede Forderung gegenüber dem Versicherer des Kunden in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände begründet wird.
3. Macht ein Dritter ein Recht an oder im Zusammenhang mit einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache geltend, ist der Kunde verpflichtet, diesen Dritten unverzüglich auf das Recht von Kiosk hinzuweisen und Kiosk hierüber unverzüglich zu informieren.
ARTIKEL 7a: VERLÄNGERTE BESITZERHALTUNG DES TITELS
1. Das Eigentum von Kiosk erstreckt sich, soweit gesetzlich möglich, auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung der Ware erfolgt für Kiosk als Hersteller. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit nicht Kiosk gehörenden Gegenständen erwirbt Kiosk Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes ihrer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn die Forderung von Kiosk in eine laufende Rechnung aufgenommen wird und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Kiosk berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch Kiosk liegt stets die Erklärung des Rücktritts vom Vertrag.
4. Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und tritt seine Ersatzansprüche aus diesen Versicherungen bereits jetzt an Kiosk ab.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, er tritt Kiosk jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Veräußerung der Ware erwachsen, wobei Kiosk dies annimmt. Bei der Veräußerung von Waren, an denen Kiosk Miteigentum hat, beschränkt sich die Abtretung auf den prozentualen Anteil des Kunden an der gemeinsamen Sache. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Kiosk, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Kiosk verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Kiosk nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies der Fall, so kann Kiosk verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Dritten die Abtretung mitteilt.
ARTIKEL 8: HÖHERE GEWALT
1. Kiosk ist gegenüber dem Kunden nicht haftbar und kann nicht als vertragsbrüchig angesehen werden, wenn eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung einer unserer Verpflichtungen in Bezug auf die Gegenstände vorliegt, wenn die Verzögerung oder das Versäumnis auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden gelten folgende Umstände als höhere Gewalt: Explosion, Überschwemmung, Sturm, Feuer oder Unfall; Krieg, Kriegsgefahr, Sabotage, Aufruhr, innere Unruhen oder Requisition; Handlungen, Beschränkungen, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens staatlicher, parlamentarischer oder lokaler Behörden; Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos; Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder Handelsstreitigkeiten Dritter; Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Materialien, Arbeitskräften oder Maschinen; und Stromausfall oder Ausfall von Maschinen.
Ist Kiosk aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage, dem Kunden die Ware innerhalb einer angemessenen Zeit zu liefern, wird Kiosk entweder einen neuen Zeitplan mit dem Kunden vereinbaren oder eine der Parteien kann den Auftrag kündigen, wobei Kiosk bereits geleistete Vorauszahlungen in voller Höhe zurückerstatten wird.
ARTIKEL 9: KONTROLLEN UND BESCHWERDEN
1. Der Kunde ist verpflichtet, die von Kiosk gelieferte Ware bzw. die von Kiosk erbrachte Leistung unverzüglich nach der Lieferung auf ihre einwandfreie Beschaffenheit hin zu überprüfen, soweit dies innerhalb der genannten Frist zumutbar ist, jedenfalls aber auf Mengen und sofort erkennbare Mängel hin zu kontrollieren. Will der Kunde diesbezügliche Beanstandungen geltend machen, so hat er diese innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung der Ware/Leistung schriftlich unter Angabe der Art des Mangels an Kiosk zu melden und auf dem Lieferschein zu vermerken.
2. Darüber hinaus hat der Kunde innerhalb von fünfzehn Werktagen nach Lieferung die Vertragsgemäßheit der Sache/Leistung eingehend zu prüfen und bei Vorliegen eines Mangels innerhalb dieser Frist schriftlich unter Darlegung der Art des Mangels bei Kiosk zu reklamieren. Dies gilt auch dann, wenn eine bestimmte Eigenschaft der Sache/Leistung fehlt, die nach den Angaben von Kiosk vorhanden sein sollte, oder wenn die Abweichung auf Tatsachen beruht, die Kiosk kannte oder kennen musste, aber nicht an den Kunden weitergegeben hat.
3. Wenn Kiosk auf eine Reklamation des Kunden reagiert, bedeutet dies nicht, dass Kiosk hiermit eine Haftung übernimmt. Erweist sich eine Beanstandung als unberechtigt, ist Kiosk berechtigt, die durchgeführten Arbeiten und gelieferten Gegenstände zu den üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen. 5. Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung und berechtigt ihn nicht zu einem Aufschub der Zahlung.
ARTIKEL 10: HAFTUNG UND GARANTIE
1. Wenn der Kunde die im vorigen Artikel genannten Regeln und Vorschriften beachtet hat und das gelieferte Produkt ausschließlich von fachkundigem Personal und unter normalen Bedingungen verwendet wird, kann Kiosk unter Beachtung der Bestimmungen dieser Bedingungen nur wegen eines zurechenbaren Mangels für einen Zeitraum von einem Jahr nach dem Lieferdatum/Fertigstellungsdatum/der Erbringung der Dienstleistung verklagt werden ("vervaltermijn").
2. Wenn Kiosk anerkennt - was, wenn nicht anders angegeben, immer unter Vorbehalt geschieht -, dass ein Mangel ihr zuzurechnen ist, oder wenn dies anderweitig festgestellt wird, ist sie berechtigt, den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Kunde sich auf diesen Mangel berufen hat, über Folgendes zu informieren: a. sie liefert/liefert das Fehlende ohne zusätzliche Kosten nach oder: b. sie führt ohne zusätzliche Kosten eine Nachbesserung durch; die Ersatzteile können nach Wahl von Kiosk neu oder überholt sein, und die ersetzten Teile gehen in das Eigentum von Kiosk über. Handelt Kiosk innerhalb einer angemessenen Frist nach der vorgenannten Mitteilung, so gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt und der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
3. Die Haftung von Kiosk, gleich welcher Art, ist, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, auf maximal den vereinbarten Preis für die betreffende Leistung (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt, wenn sich herausstellt, dass Kiosk aus irgendeinem Titel Schadensersatz schuldet. Der von Kiosk geschuldete Schadensersatz vermindert sich um ein angemessenes Nutzungsentgelt für den Gegenstand/die Leistung, die der Kunde in Anspruch genommen hat.
4. Kiosk gewährleistet unter den in der Europäischen Kiosk-Garantieerklärung genannten Bedingungen, dass jedes Produkt, das bei normalem Gebrauch aufgrund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers oder aufgrund der Nichteinhaltung der vereinbarten Spezifikationen nicht ordnungsgemäß funktioniert, nach Wahl von Kiosk auf eigene Kosten repariert oder ausgetauscht wird. Wenn nicht anders schriftlich festgelegt, beträgt die Garantiezeit 12 Monate für Nicht-Kiosk-Teile, z.B. CPU, Laufwerke, Lüfter, Speicher und 24 Monate für von Kiosk entwickelte und hergestellte Produkte, z.B. Module, Embedded Boards oder Elektronik. Für Software gilt eine Garantiezeit von 90 Tagen, für Software von Drittanbietern gilt die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) des jeweiligen Anbieters.
5. Kiosk haftet nicht und ein Anspruch wegen eines angeblichen Mangels seitens Kiosk entfällt, wenn der Kunde Änderungen und/oder Anpassungen und/oder Reparaturen und/oder Wartungen am Produkt selbst vornimmt oder vornehmen lässt, oder wenn der Liefergegenstand nicht entsprechend der beiliegenden oder anwendbaren Herstelleranleitung/Benutzerhandbuch sorgfältig verwendet oder behandelt wird oder unsachgemäß oder unsorgfältig verwendet oder behandelt wird oder wurde, oder wenn der Liefergegenstand für andere als die vorgesehenen Zwecke verwendet wird oder wurde - auch in Kombination mit einem nicht von Kiosk gelieferten Produkt oder Software, während das von Kiosk gelieferte Produkt selbst vertragsgemäß ist - oder wenn der Liefergegenstand in einer Weise verwendet wird oder wurde, die Kiosk vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte, oder nach den Anweisungen des Kunden hergestellt wurde und dies einen Einfluss auf den entstandenen Schaden hatte. Kiosk haftet nicht für Schäden, die durch den normalen Gebrauch entstehendie normale Abnutzung des von ihm gelieferten Produkts.
ARTIKEL 11: ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
1. Auf alle von Kiosk geschlossenen Verträge findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Alle Streitigkeiten, die zwischen Kiosk und dem Kunden entstehen und auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, durch das Gericht in Amsterdam, Niederlande, entschieden, unbeschadet des Rechts von Kiosk, den Kunden vor einem sonst zuständigen Gericht zu verklagen.